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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13   

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https://dejure.org/2015,22724
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13 (https://dejure.org/2015,22724)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.05.2015 - L 7 AS 643/13 (https://dejure.org/2015,22724)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - L 7 AS 643/13 (https://dejure.org/2015,22724)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 SGB X; § ... 24 SGB X; § 48 Abs. 1 S. 2 SGB X; §§ 102 ff. SGB X; § 330 Abs. 3 S. 1 SGB III; § 7 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 9 Abs. 1 SGB II; § 22 SGB II; i.d.F. v. 2009 ; § 40 Abs. 2 S. 1 SGB II; § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 40 Abs. 2 S. 1 in der Fassung vom 24.03.2006 SGB II; § 40 Abs. 4 S. 1 SGB II; § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X; § 50 Abs. 1 S. 1 SGB X
    Aufhebung und Erstattung von SGB-II-Leistungen; Berücksichtigung von Einnahmen; Umfang der Erstattungsbeschränkung; Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II; Umfang der Erstattungsbeschränkung gemäß § 40 Abs. 4 S. 1 SGB II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung und Erstattung von SGB-II-Leistungen; Berücksichtigung von Einnahmen; Umfang der Erstattungsbeschränkung

  • rechtsportal.de

    Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II ; Umfang der Erstattungsbeschränkung gemäß § 40 Abs. 4 S. 1 SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufhebung und Erstattung von SGB-II -Leistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 759
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • SG Dresden, 22.12.2009 - S 40 AS 2408/08

    Berücksichtigung aufgelöster Ansparabschreibungen bei der Ermessensausübung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13
    Ein abweichender Auslegungsansatz kann auch nicht aus den ersichtlich auf die tatsächlich gewährten Leistungen abstellenden erstinstanzlichen Entscheidungen entnommen werden (vgl. Sozialgericht Neuruppin, Gerichtsbescheid vom 24. Januar 2011 - S 26 AS 5/10 - und Sozialgericht Dresden, Urteil vom 22. Dezember 2009 - S 40 AS 2408/08), weil insoweit gar keine Problemerkenntnis und keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Regelungsgehalt des § 40 Abs. 2 SGB II a.F. ersichtlich ist, sondern lediglich ohne Begründung erfolgende Feststellungen.
  • SG Neuruppin, 24.01.2011 - S 26 AS 5/10

    Streitiger Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bezüglich der Bewilligung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13
    Ein abweichender Auslegungsansatz kann auch nicht aus den ersichtlich auf die tatsächlich gewährten Leistungen abstellenden erstinstanzlichen Entscheidungen entnommen werden (vgl. Sozialgericht Neuruppin, Gerichtsbescheid vom 24. Januar 2011 - S 26 AS 5/10 - und Sozialgericht Dresden, Urteil vom 22. Dezember 2009 - S 40 AS 2408/08), weil insoweit gar keine Problemerkenntnis und keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Regelungsgehalt des § 40 Abs. 2 SGB II a.F. ersichtlich ist, sondern lediglich ohne Begründung erfolgende Feststellungen.
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13
    Vollständiger weiterer Differenzierungen, z.B. bezüglich der Leistungsarten (Regelleistung, Kosten der Unterkunft und Heizung), bedarf es bei klarer Erkennbarkeit der Aufhebungszeiträume und - umfänge insoweit nicht (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13
    Diese Beträge decken zudem vollständig die verbleibenden monatlichen Bedarfe der Klägerin zu 2. in Höhe von EUR 83, 66 (EUR 440, 66 abzgl. Einkommen EUR 357, 00) und der Klägerin zu 3. in Höhe von EUR 123, 66 (EUR 404, 66 abzgl. Einkommen EUR 281, 00), weil die für die vorgetragenen ergänzenden Einkommensbereinigungen um Versicherungspauschalen in Höhe von jeweils monatlich EUR 30, 00 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (ALG- II-V) in der im Streitzeitraum geltenden Fassung erforderlichen abgeschlossenen berücksichtigungsfähigen Versicherungen für die minderjährigen Kläger zu 2. und 3. trotz der insoweit erstinstanzlich bereits ergangenen Entscheidung auch im Berufungsverfahren weder substantiiert vorgetragen noch belegt wurden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 139/10 R).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13
    Der streitige Bescheid ist aufgrund der eindeutigen Zuordnungen und Benennungen der Leistungsaufhebungen auch hinreichend bestimmt gemäß § 33 Abs. 1 SGB X, weil für einen verständigen Adressaten erkennbar ist, dass und in welchem Umfang sowie für welchen Zeitraum für welchen der Bescheidadressaten die Leistungsbewilligung aufgehoben werden sollte (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2015 - B 14 AS 1/14 R - und Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 2/13 R).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13
    Der Gesetzgeber ist nämlich im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bei grundlegenden Schnittstellen und Systembegrenzungen auf dem Gebiert der sozialen Sicherung befugt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne dass zwischen den Vergleichsgrößen Deckungsgleichheit bestehen muss (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvL 3/98 - BVerfGE 111, 115 und Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - BVerfGE 96, 330, 344 f.).
  • BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 1/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13
    Der streitige Bescheid ist aufgrund der eindeutigen Zuordnungen und Benennungen der Leistungsaufhebungen auch hinreichend bestimmt gemäß § 33 Abs. 1 SGB X, weil für einen verständigen Adressaten erkennbar ist, dass und in welchem Umfang sowie für welchen Zeitraum für welchen der Bescheidadressaten die Leistungsbewilligung aufgehoben werden sollte (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2015 - B 14 AS 1/14 R - und Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 2/13 R).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13
    Der Gesetzgeber ist nämlich im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bei grundlegenden Schnittstellen und Systembegrenzungen auf dem Gebiert der sozialen Sicherung befugt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne dass zwischen den Vergleichsgrößen Deckungsgleichheit bestehen muss (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvL 3/98 - BVerfGE 111, 115 und Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - BVerfGE 96, 330, 344 f.).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13
    Der Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung kann vor diesem Hintergrund auch unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein gerügtes Beratungsverschulden entgegen stehen, weil es - unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen sowie unabhängig von den überhaupt insoweit möglichen Rechtsfolgen - für einen so genannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, gerichtet auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn die Behörde die ihr obliegenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 -SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7; Bundessozialgericht, Urteil vom 12. November 1980 - 1 RA 45/79 - SozR 1200, § 14 Nr. 9; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. März 2007 - L 9 U 25/05 ), jedenfalls an einem ersichtlichen rechtlichen Nachteil oder Schaden fehlt, der aus einem Verhalten des Beklagten resultieren könnte (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 65/91 - SozR 3-4100, § 103 Nr. 8; Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 1986 - 1 RA 31/85 - SozR 1300, § 44 Nr. 23).
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13
    Ein Anspruch auf Verzinsung besteht nicht, weil es hierfür in der Konstellation einer erfolgten Zahlung auf einen später aufgehobenen Bescheid nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl.: Urteil vom 10. August 1995 - 11 RAr 91/94), der sich der Senat anschließt, an einer Rechtsgrundlage fehlt: Eine entsprechende Heranziehung der §§ 717 Abs. 2, 945 Zivilprozessordnung (ZPO) scheidet danach mangels einer planwidrigen Regelungslücke im Sozialrecht aus.
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 12/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand -

  • BSG, 14.08.1996 - 13 RJ 9/95

    Vorschuß auf den Sozialzuschlag, Rückforderung

  • LSG Bayern, 02.12.2011 - L 16 AS 877/11

    Wegen einstweiliger Anordnung

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 45/79

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung - Mangelnde

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2013 - L 20 AS 678/10

    Begrenzung der Erstattung bei Leistungen für Kosten der Unterkunft

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 9 U 25/05
  • LSG Bayern, 30.04.2015 - L 7 AS 640/13

    Streitwert, Auskunftsanspruch, Heraufsetzung

    Mit Urteil vom 30.04.2015 hat der Senat über die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München entschieden (L 7 AS 643/13).

    Eine Herabsetzung ist jedoch nicht möglich, da der Streitwert sogar höher ist als vom Sozialgericht festgesetzt, wie sich aus dem Urteil des Senats vom 30.04.2015, L 7 AS 643/13, ergibt.

    Der Streitwert beträgt vielmehr - wie im Urteil des Senats vom 30.04.2015,: L 7 AS 643/13 dargelegt - 32.500,00 EUR.

  • LSG Bayern, 27.03.2013 - L 7 AS 640/13

    Herabsetzungsbegehren bzgl. der Festsetzung des Streitwertes

    Mit Urteil vom 30.04.2015 hat der Senat über die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München entschieden (L 7 AS 643/13).

    Eine Herabsetzung ist jedoch nicht möglich, da der Streitwert sogar höher ist als vom Sozialgericht festgesetzt, wie sich aus dem Urteil des Senats vom 30.04.2015, L 7 AS 643/13, ergibt.

    Der Streitwert beträgt vielmehr - wie im Urteil des Senats vom 30.04.2015,: L 7 AS 643/13 dargelegt - 32.500,00 EUR.

  • LSG Sachsen, 19.01.2023 - L 3 AS 1188/16
    Zur Stützung ihrer Rechtsauffassung, dass im Rahmen von § 40 Abs. 4 SGB II auf die rechnerisch berücksichtigten Unterkunftskosten abzustellen sei, verweist die Klägerin auf das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. Mai 2015 (Az.: L 7 AS 643/13).

    b) Bezugspunkt für die Beschränkung der Erstattungsforderung sind nach dem eindeutigen Wortlaut von § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB II a. F. die "bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes berücksichtigten Bedarfe für Unterkunft", nicht hingegen der auf diese Bedarfe entfallende Zahlbetrag (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. August 2013 - L 20 AS 678/10 - juris Rdnr. 50 f., m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Mai 2015 - L 7 AS 643/13 - juris Rdnr.40 ["unmissverständliche Formulierung"]).

    Das Bundessozialgericht hat hierzu im Urteil vom 23. August 2012 ausgeführt (vgl. BSG, Urteil vom- B 4 AS 169/11 R - SozR 4-4200 § 40 Nr. 5 = juris Rdnr. 19; ähnlich: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. August 2013, a. a. O., Rdnr. 52; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Mai 2015, a. a. O.):.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2018 - L 8 SO 70/16
    Anders als nach § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB II a.F. ist also nicht der in die Leistungsberechnung eingestellte Unterkunftsbedarf maßgeblich (zu § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB II a.F.: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Mai 2015 - L 7 AS 643/13 -).
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